Internationales Hochseeschutzabkommen

Die UN-Mitgliedstaaten haben am 19. Juni 2023 in New York ein Hochseeschutzabkommen angenommen, mit dem erstmals flächendeckend auf der Hohen See Meeresschutzgebiete eingerichtet werden können. Die Beratungen hierzu wurde bereits im März nach mehrjährigen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die heutige Annahme des UN-Hochseeschutzabkommens ist von historischer Bedeutung für den weltweiten Schutz der Meere und des Ozeans. Die Hohe See bedeckt fast die Hälfte der Oberfläche unseres blauen Planeten. Mit dem Abkommen ist jetzt erstmals ein umfassender und rechtlich verbindlicher Schutz für diese Gebiete möglich, die jenseits der Hoheitsgewalt einzelner Staaten liegen. Ein wesentlicher Baustein für den weltweiten Meeresschutz: Wir können jetzt zum ersten Mal auch auf der Hohen See weltweit verbindliche Meeresschutzgebiete einrichten. Das ist für das Überleben unzähliger Arten und vor allem auch uns Menschen zentral. Denn der Ozean produziert Sauerstoff, und speichert Kohlenstoff und ist unser Verbündeter gegen die Klimakrise und gegen die Naturzerstörung.“

Die offizielle Unterzeichnung des Abkommens wird voraussichtlich am 20. September 2023 am Rande der sogenannten „High Level“-Woche der Vereinten Nationen eröffnet werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass das Abkommen rasch in Kraft tritt und effektiv umgesetzt wird. Damit es in Kraft treten kann, muss es von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden. Die Vertrag zum Schutz der Weltmeere trägt die Bezeichnung „Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt“, auch kurz BBNJ.